Kinderflohmarkt

Regeln zum Kinderflohmarkt

 Damit es für alle leichter und fair wird, haben wir ein paar Regeln für alle Teilnehmer.
Für den Kinderflohmarkt gilt deshalb:
   
  • Der Bereich "Kinderflohmarkt" ist für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre.
  • Der Standplatz wird durch den Veranstalter zugeteilt. Am Veranstaltungstag ist keine Platzvergabe mehr möglich!
  • Für die Aufsicht sind die Personensorgeberechtigten der Kinder zuständig und nicht der Veranstalter.
  • Das Hausrecht führt dennoch der Veranstalter. Den Aufforderungen ist unmittelbar Folge zu leisten. Die Marktordnung ist zu beachten.
  • Es darf ausschließlich Kindertrödel verkauft werden.
  • Nicht zulässig sind daher: Gewerbliche Produkte, Massenware, Motorrad- oder Maschinenteile, Messer, Waffen und gewaltverherrlichende Schriften, kopierte CDs, DVDs oder Videokassetten.
  • Bei Fragen steht Ihnen der Veranstalter und das Orga-Team vor und während des Flohmarkts gerne zur Verfügung.
  • Der Kinderflohmarkt findet je nach Umfang der Vorreservierung in einem zugeteilten Teil der Halle, bzw. im Außenbereich statt. Aus Sicherheitsgründen können wir andere Bereiche (speziell auch zwischen den Ständen) nicht genehmigen. Nicht belegte Flächen sind NICHT automatisch Freiflächen – bitte wenden Sie sich bei Fragen an den Veranstalter.
  • Restbestände sind nach Abbau des Standes bitte mit nach Hause zu nehmen.
  • Für den Aufbau des Bereiches "Kinderflohmarkt" sind nur Decken - keine Tische - zugelassen. Bitte achten Sie auch auf die Sicherheit der Kinder vor Ort.
  • Wir reservieren gerne bis zu max. 1,50 Meter für insgesamt 3 Euro pro Anmeldung im Innen-/Außenbereich - je nach Wetterlage.
  • Denken Sie bitte auch an entsprechende Verpflegung und Sitzmöglichkeiten.
  • Allen „Jungkaufleuten“ wünschen wir gutes  Gelingen und gute Geschäfte – und die Käufer möchten wir bitten: ein Flohmarkt ist zwar zum Handeln da, aber bitte nicht um jeden Preis!

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