Marktordnung


Marktordnung

MARKTORDNUNG

 

1 Anerkennung der Marktordnung

Die Marktordnung wird von Besuchern, Ausstellern und anderen Personen durch das Betreten der Halle oder des Veranstaltungsgeländes bzw. durch das dortige Verweilen anerkannt. Die Marktordnung ist für jedermann gut sichtbar im Eingangsbereich ausgehängt; zusätzlich ist die Marktordnung bei der Marktleitung erhältlich und im Internet abrufbar www.flohmarktSale.de

 

2 Teilnahme

Die Teilnahme an den Märkten ist grundsätzlich jedermann möglich. Die Anmeldemodalitäten richten sich nach der jeweiligen Programmausschreibung des Veranstalters. Als Aussteller werden jedoch nur diejenigen Personen zum Markt zugelassen, deren Warenangebot für die Art der Veranstaltung zutrifft. Die Aussteller sind für Ihren Standplatz, ihren Verkaufsstand und ihr Warenangebot in vollem Umfang selbst verantwortlich.

 

3 Standgeld

Das Standgeld wird mit Vertragsschluss fällig. Das Standgeld ist im Laufe der Veranstaltung auf Anforderung der Mitarbeiter des Veranstalters an diese in bar zu entrichten und wird bis dahin zinslos gestundet. Der jeweils gültige Tarif wird im Eingangsbereich des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshalle gut sichtbar bekannt gegeben; im Übrigen wird der jeweils gültige Tarif vor Vertragsschluss bekannt gegeben. Die Nichtteilnahme entbindet den Aussteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Er bleibt insbesondere zur Zahlung des Standgelds verpflichtet. Das Standgeld wird in diesem Fall schriftlich zur Zahlung fällig gestellt.

 

4 Auf- und Abbau der Stände

Der Veranstaltungsort wird in der Regel 2 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn und nur bei Anwesenheit des Veranstalters oder eines Beauftragten für den Aufbau der Stände freigegeben. Die Anwesenheit eines Hausmeisters ist nicht ausreichend. Erweiterte oder verkürzte Aufbauzeiten ergeben sich aus der

Veranstaltungsausschreibung. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Stand der Besuchergang nicht durch abgelegte bzw. abgestellte Gegenstände versperrt wird. Mit dem Einpacken der Waren und dem Abbau des Standes darf frühestens eine halbe Stunde vor dem offiziellen Veranstaltungsende begonnen werden. Aussteller, die sich nicht an diese Regel halten verpflichten sich gegenüber dem Veranstalter Christa Thielking eine Vertragsstrafe von 50,- Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung zu bezahlen. Diese Vertragsstrafe wird nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

 

5 Reservierte Plätze

Die reservierten Plätze müssen bis spätestens 1 Stunde vor offiziellem Veranstaltungsbeginn eingenommen sein. Bei Nichterscheinen bis 1 Stunde vor Veranstaltungsbeginn kann der Standplatz vom Veranstalter oder einem Beauftragten anderweitig vergeben werden; verspätet eintreffende Aussteller haben keinen Anspruch mehr auf ihren reservierten Platz. Die Berechnung einer Reservierungsgebühr in Höhe des Standgeldes erfolgt dann, wenn durch das Ausbleiben eines Ausstellers der reservierte Platz nicht anderweitig vermittelt werden kann.

 

6 Müllbeseitigung/Hinterlassen von Ausstellungsgegenständen

Die Ausstellungsplätze sind nach der Veranstaltung sauber zu verlassen, anfallender Müll ist zu entsorgen. An zurückgelassenen Waren und anderen Ausstellungsgegenständen wird vom Aussteller das Eigentumsrecht aufgegeben. Die Kosten der Beseitigung werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.

 

7 Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände / Aufsicht

Der Standplatzinhaber ist für die Beachtung und die Einhaltung der für seine ausgeübte Tätigkeit allgemein geltenden Vorschriften selbst verantwortlich. Gesetzliche Vorschriften sind von jedem Händler einzuhalten. Insbesondere hat jeder gewerbliche Händler seine Ware mit Preisen auszuzeichnen. Jeder Aussteller hat am Stand gut sichtbar ein Namensschild mit seiner vollständigen Adresse anzubringen. Das Verteilen von Werbung, insbesondere von Handzetteln, ist nur mit Zustimmung des Veranstalters oder dessen Beauftragten gestattet.

Auf die Einhaltung der Marktordnung achten der Veranstalter und seine Beauftragten. Die Aussteller sind verpflichtet, den Anordnungen der Aufsichtspersonen unverzüglich Folge zu leisten.

 

8 Hausrecht/Verstöße gegen die Marktordnung

Der Veranstalter und seine Beauftragten üben auf dem Veranstaltungsgelände bzw. in der Veranstaltungshalle das Hausrecht aus. In Ausübung des Hausrechts kann die Marktaufsicht oder die von ihr Beauftragten gegenüber Ausstellern und/ oder Besuchern ein Verlassen des Veranstaltungsgeländes bzw. der Veranstaltungshalle anordnen, falls durch deren Verhalten der Veranstaltungsbetrieb gestört und/ oder andere Aussteller und/ oder Besucher gefährdet, behindert oder belästigt werden.

 

9 Haftung

Der Aussteller haftet gegenüber dem Veranstalter für von ihm zu vertretende Schäden, unabhängig davon, ob sie durch ihn selbst, seine Angestellten, Beauftragten oder durch seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen verursacht werden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und/ oder Vermögensschäden, es sei denn, es läge Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Veranstalters oder seines Beauftragten vor. Bei

einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit haftet der Veranstalter auch im Falle einfacher Fahrlässigkeit.

Der Veranstalter trägt keinerlei Versicherungsrisiko des Ausstellers. Der Aussteller wird ausdrücklich auf seine eigene Versicherungsmöglichkeit hingewiesen. Der Veranstalter haftet nicht für die Echtheit und die Qualität der angebotenen Waren.

 

10 Standrücktritt

Der Aussteller (privat oder gewerblich) hat die Möglichkeit, bis spätestens Donnerstag 12 Uhr vor der jeweiligen Veranstaltung von seiner Reservierung kostenfrei zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich (Post, Email) oder telefonisch erfolgen.

 

11 Höhere Gewalt

Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (Sturm, Hochwasser etc.) abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Erstattung der Standgebühren.

 

12 Hygienemaßnahmen

Es sind die jeweils gültigen Hygienevorschriften des Bundeslandes/Stadt mit Betreten der Halle, bzw. des Veranstaltungsgeländes einzuhalten und den Weisungen des Veranstalters Folge zu leisten. Auf Anordnung werde von Besuchern und Ausstellern die Kontaktdaten zur Rückverfolgung von Infektionen mit COVID-19 erhoben. Die angemeldeten Aussteller werden durch die Reservierung erfasst. Die Kontaktdaten von unangemeldeten Ausstellern werden vor Ort erfasst.

 

13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters Freiburg

 

Christa Thielking

Büro: Rieselfeldallee 59, 79111 Freiburg

Büro: Staufenberger Straße 74, 76593 Gernsbach

Telefon: +49 (0)176 24234859

Internet: www.flohmarktSale.de, E-Mail: info@flohmarktSale.de


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